Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
1 – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.
2 – Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte der Fotografin durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung der Fotografin durch den Kunden.
3 – Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen der Fotografin.
Leistungen der Fotografin, Rechte und Pflichten des Kunden
4 – Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen der Fotografin.
5 – Die ausgehändigten Bilder dürfen nicht bearbeitet, in irgend einer Form verändert oder mit Filtern versehen werden.
6 – Die Fotografin ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
7 – Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann die Fotografin Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.).
8 – Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.
9 – Digital hergestellte Bilder (RAW-Dateien), bleiben im Eigentum der Fotografin. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
10 – Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.
11 – Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
12 – Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 12) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat die Fotografin Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
13 – Es obliegt nicht der Fotografin, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
14 – Die Fotografin darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.
Nutzungsrechte
15 – Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
16 – Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, der Fotografin eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.
17 – Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen, sofern mit dem Kunden vereinbart.
18 – Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
19 – Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namens- nennung zu sorgen.
20 – Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch die Fotografin für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt die Fotografin dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.
Haftung
21 – Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.
22 – Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 20) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der Fotografin.
23 – Bei Ansprüchen gegen die Fotografin seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 12) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
24 – Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.
Honorar
25 – Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung.
26 – Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
27 – Das Honorar (gemäss Ziffer 24) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
28 – Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Nina Wüthrich ist die Haftung für Sach- und/oder Ver-mögensschäden ausgeschlossen. Findet das Shooting statt, doch der Fotografin ist es aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Quarantäne, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb versprochener Frist zu liefern, verzichtet der Kunde auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf die Fotografin.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
29 – Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Bern, 18.05.2020